Corona-Pandemie

15.06.2022
Hotelführer

EU einigt sich auf Verlängerung des Corona-Passes

Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich am 13. Juni 2022 auf eine Verlängerung der europäischen Regelung für den Corona-Pass um ein Jahr bis zum 30. Juni 2023 verständigt.

Durch die Verlängerung der Verordnung könnten Reisende auch weiterhin ihr digitales Covid-Zertifikat der EU nutzen, falls Mitgliedstaaten bestimmte Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit beibehielten. „Wir sind entschlossen, zur uneingeschränkten Freizügigkeit zurückzukehren“, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Er begrüße daher auch, dass einige Mitgliedstaaten mittlerweile alle Reisebeschränkungen, einschließlich der Vorlage eines Covid-Zertifikats, aufgehoben hätten. „Aber die epidemiologische Situation kann sich schnell ändern.“

Weitere Informationen über das digitale Covid-Zertifikat der EU finden Sie auf der Homepage der Europäischen Kommission.

Weitere
21.03.2023
Solidargemeinschaft

H-Hotels.com hat anlässlich der ITB ein starkes Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie gegeben: Zum 1. März 2023 trat die Hotelgruppe dem Hotelverband Deutschland (IHA) bei. Die H-Hotels GmbH zählt zu den größten Hotelgesellschaften Deutschlands. Zu dem familiengeführten Unternehmen mit Sitz im hessischen Bad Arolsen gehören die Marken HYPERION, H4 Hotels, H2 Hotels, H+ Hotels, H.omes und H.ostels, die unter der Dachmarke H-Hotels.com vertrieben werden.

21.03.2023
Hotelverband
Zoom-Videokonferenz

Heute um 11.00 Uhr bieten wir wieder eine digitale "IHA-Sprechstunde" mit Vorstand und Geschäftsführung des Hotelverbandes zu aktuellen Verbandsthemen an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

20.03.2023
Corona

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 20. März 2023 geurteilt, dass in Nordrhein-Westfalen Rückforderungen von Corona-Soforthilfen rechtswidrig waren, nicht benötigte Hilfen jedoch noch zurückgefordert werden dürfen. Nach Feststellung des OVG hat sich das Land NRW bei der (Teil-)Rückforderung von Corona-Soforthilfen nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Die Rückforderungsbescheide seien deshalb aufzuheben.