Antragsfrist für die Überbrückungshilfe IV auch für alle Erstanträge erst am 15. Juni 2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat gegenüber dem DEHOGA Bundesverband klargestellt, dass die Antragsfrist der jüngst verlängerten Überbrückungshilfe IV auch für Erstanträge für den gesamten Förderzeitraum der Überbrückungshilfe IV, also Januar bis Juni 2022, erst am 15. Juni 2022 (und nicht wie bislang für den Zeitraum Januar bis März vorgesehen am 30. April 2022) endet.
Der DEHOGA Bundesverband hatte mehrfach an das Bundeswirtschaftsministerium appelliert, die Antragsfrist bis Juni zu verlängern.