Wahlrecht zwischen Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 kann jetzt ausgeübt werden

Das Wahlrecht zwischen Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 kann jetzt ausgeübt werden.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie in Kapitel 6 der FAQ zur Überbrückungshilfe IV.