Einfach mit Johnson & Johnson Geimpfte gelten weiter als vollständig geimpft

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes Berlin ist der Ausschluss von mit dem Vakzin von Johnson & Johnson nur einmal geimpften Personen vom vollständigen Impfschutzstatus durch das Paul-Ehrlich-Institut rechtswidrig. Das hat die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin am 18. Februar 2022 in einem Eilverfahren entschieden (Az.: VG 14 L 15/22). Die mit Johnson & Johnson Geimpften haben also weiter als vollständig geimpft zu gelten. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Nach der im Eilverfahren allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung geht das VG Berlin mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit davon aus, dass sich die Vorschrift, auf der der Ausschluss der mit Johnson & Johnson nur einmal Geimpften durch das Paul-Ehrlich-Institut im Benehmen mit dem Robert Koch-Institut beruhe (§2 Nr. 3 SchAusnahmV), im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen werde. Über den Immunisierungsstatus (auch infolge von Schutzimpfungen) habe nach der Verordnungsermächtigung im Infektionsschutzgesetz die Bundesregierung selbst zu entscheiden. Die Übertragung dieser Entscheidung auf das Paul-Ehrlich-Institut überschreite die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung.