Anträge auf Überbrückungshilfen und Neustarthilfen nur noch bis zum 15. Juni möglich

Wie bereits berichtet endet die beihilferechtliche Sondergenehmigung der EU-Kommission für Corona-Hilfen am 30. Juni 2022. Deshalb können seit 30. April 2022 keine Anträge mehr auf das KfW-Sonderprogramm, den KfW-Schnellkredit oder den Wirtschaftsstabilisierungsfonds gestellt werden. Anträge auf die Corona-Zuschussprogramme (Überbrückungshilfen und Neustarthilfen) können nach Angaben des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nur noch bis zum 15. Juni 2022 gestellt werden.
Das BMWK hat sich darum bemüht, für alle denjenigen, denen es bis zum 15. Juni 2022 nicht möglich ist, Anträge einzureichen (z.B. weil sie noch auf eine Bewilligung warten müssen, bevor sie einen Änderungsantrag stellen können), Hilfskonstruktionen zu bauen. Wichtig ist, dass auch diese Maßnahmen alle bis zum 15. Juni 2022 abgeschlossen werden müssen.
Da die verbleibende Zeit sehr kurz ist, hat das BMWK diese Verfahren in Mails an mögliche betroffene Direktantragstellende und an alle prüfenden Dritte erläutert. Alle wichtigen Hinweise dazu finden Sie auch im Corona-Ticker unter „Aktuell wichtige Ticker“ und im gelben Laufband auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Bei Fragen helfen die bekannten Hotlines für Direktantragstellende und prüfende Dritte, deren Kontaktdaten Sie hier finden.