Bund und Länder beschließen bundesweit "2G Plus" für die Gastronomie

Bund und Länder haben bei ihren heutigen Beratungen aufgrund der durch die Verbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus schnell steigenden Infektionszahlen weitere Verschärfungen der Corona-Regeln vereinbart, auch wenn die aktuellen Belegungszahlen der Krankenhäuser in weiten Teilen des Landes noch rückläufig sind. Sie gelten als einheitliche Mindeststandards. Die besonders betroffenen Bundesländer können darüberhinausgehende Regelungen treffen.
- Der Zugang zur Gastronomie (Restaurants, Cafés, Bars, Kneipen etc.) wird kurzfristig bundesweit und inzidenzunabhängig auch für Geimpfte und Genesene nur noch mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster) oder einem tagesaktuellen Test möglich sein ("2G Plus"). Dabei muss eine Karenzzeit nach einer Auffrischungsimpfung nicht eingehalten werden.
- Die Länder werden ein besonderes Augenmerk auf Bars und Kneipen legen, in denen aufgrund des direkten Kontaktes, geringen Abstandes und "nicht durchgehend getragener Masken" das Risiko einer Ansteckung besonders hoch sei.
- Clubs und Diskotheken ("Tanzlustbarkeiten") bleiben in Innenräumen weiterhin geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.
- Da die erweiterten Zugangsbeschränkungen u.a. für die Gastronomie einen zusätzlichen Kontrollaufwand erfordern können, wird der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe IV entsprechende Sach- und Personalkosten bei den Fixkosten besser berücksichtigen.
- Kontakte sind auch bei privaten Treffen weiter zu reduzieren. Treffen sind Geimpften und Genesenen weiterhin nur mit maximal zehn Personen erlaubt.
Der Bundeskanzler und die MinisterpräsidentInnen werden am 24. Januar erneut zusammenkommen, um über die Lage zu beraten.
Den Wortlaut des Bund-Länder-Beschlusses vom 7. Januar 2022 können Sie hier abrufen.
Für die Umsetzung des Bund-Länder-Beschlusses sind die Länder in eigener Verantwortung zuständig. Hier finden Sie die Regelungen, die in den einzelnen Bundesländern gelten.