Ministerpräsidentenkonferenz beschließt weitere Einschränkungen

Bund und Länder haben am 21. Dezember 2021 angepasste Corona-Regeln vereinbart. Sie gelten als einheitliche Mindeststandards. Die besonders betroffenen Bundesländer können darüberhinausgehende Regelungen treffen.
- Ab dem 28. Dezember 2021 werden private Kontakte auch von Geimpften und Genesenen eingeschränkt. Treffen sind noch mit maximal zehn Personen erlaubt.
- Für alle Bürgerinnen und Bürger gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen.
- Es wird weiterhin der Pandemie-Lage angemessene Abstands- und Zugangsregeln sowie Hygienekonzepte geben. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
- Um die Ausbreitung des Virus zu bremsen, gilt an vielen Stellen eine 2G- beziehungsweise 3G-Regel.
- Aufgrund der aktuellen Corona-Lage hat der Bundestag Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen. Unter anderem müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen bis zum 15. März 2022 einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen.
Den Wortlaut des Bund-Länder-Beschlusses vom 21. Dezember 2021 können Sie hier abrufen.
Für die Umsetzung des Bund-Länder-Beschlusses sind die Länder in eigener Verantwortung zuständig. Hier finden Sie die Regelungen, die in den einzelnen Bundesländern gelten.