Corona-Pandemie

13.12.2021
Hotelführer

Zahlreiche Marken der Hotellerie unterstützen Impfkampagne #ZusammenGegenCorona

Die von der Berliner Agentur Antoni angestoßene Aktion #ZusammenGegenCorona hat in wenigen Tagen starken Zuspruch gefunden und kann nun über die ursprünglich 150 Markenartikler hinaus mehr als 1.000 Unterstützer zählen. Darunter sind auch viele Unternehmen der Markenhotellerie, deren Beiträge wir ohne Anspruch auf Vollständigkeit (!) in einer Collage in alphabetischer Reihefolge zusammengfügt haben:

  • Accor
  • Achat Hotels
  • Amano Group
  • Arcotel
  • BWH Hotel Group
  • Dorint
  • Europäischer Hof Heidelberg
  • Inc'otels
  • Mövenpick
  • Motel One
  • NOVUM Hospitality
  • Premier Inn
  • Ringhotels
  • SEETELHOTELS
  • Titanic Hotels
  • twice Hotels

Die teilnehmenden Hotelgesellschaften haben bemerkenswerterweise mit Ihrem Logo und/oder Markennamen gespielt und zu einer Impfung aufgerufen. Wir haben uns mit einer Variation des Hotelklassifizierungsschildes an #ZusammenGegenCorona beteiligt.

Wir sind begeistert und sagen Danke für die kreative und entschlossene Unterstützung der Impfkampagne!!

Weitere
21.03.2023
Solidargemeinschaft

H-Hotels.com hat anlässlich der ITB ein starkes Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie gegeben: Zum 1. März 2023 trat die Hotelgruppe dem Hotelverband Deutschland (IHA) bei. Die H-Hotels GmbH zählt zu den größten Hotelgesellschaften Deutschlands. Zu dem familiengeführten Unternehmen mit Sitz im hessischen Bad Arolsen gehören die Marken HYPERION, H4 Hotels, H2 Hotels, H+ Hotels, H.omes und H.ostels, die unter der Dachmarke H-Hotels.com vertrieben werden.

21.03.2023
Hotelverband
Zoom-Videokonferenz

Heute um 11.00 Uhr bieten wir wieder eine digitale "IHA-Sprechstunde" mit Vorstand und Geschäftsführung des Hotelverbandes zu aktuellen Verbandsthemen an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

20.03.2023
Corona

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 20. März 2023 geurteilt, dass in Nordrhein-Westfalen Rückforderungen von Corona-Soforthilfen rechtswidrig waren, nicht benötigte Hilfen jedoch noch zurückgefordert werden dürfen. Nach Feststellung des OVG hat sich das Land NRW bei der (Teil-)Rückforderung von Corona-Soforthilfen nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Die Rückforderungsbescheide seien deshalb aufzuheben.