Länder dürfen strengere Kontaktbeschränkungen für den privaten Bereich erlassen

Die Länder erhalten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mehr Möglichkeiten für strengere Kontaktbeschränkungen für den privaten Bereich. Dies sieht eine Regierungsverordnung vor, der am Freitag Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Sie kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Die Verordnung setzt einen entsprechenden Beschluss der Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der damaligen Bundeskanzlerin vom 2. Dezember 2021 um.
Die Länder dürfen künftig bei Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte oder ähnliche soziale Kontakte auch geimpfte und genesene Personen mitberücksichtigen, wenn dies aus Gründen des Infektionsschutzes gerechtfertigt ist - zum Beispiel, weil Nicht-Immunisierte teilnehmen. Bisher zählten Geimpfte und Genesene bei der Höchstgrenze nicht mit. Auch bei privaten Zusammenkünften, an denen ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, dürfen die Länder künftig die Personenzahl beschränken.
Die Maßnahme ist eine Reaktion auf Impfdurchbrüche und das verbleibende Infektionsrisiko auch bei Geimpften und Genesenen. Diesem Restrisiko sollten die Länder je nach landesspezifischen Besonderheiten des Pandemieverlaufs Rechnung tragen können.