Bundestag und Bundesrat stimmen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zu

Bundestag und Bundesrat haben am Freitag, 10. Dezember 2021, den von SPD, Grünen und FDP vorgelegten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt.
Die Neuregelungen sehen unter anderem vor, dass
- die Bundesländer künftig im Kampf gegen hohe Coronazahlen Restaurants, Clubs und Diskotheken schließen können,
- die Untersagung von Übernachtungsangeboten wie auch die Untersagung von Reisen explizit ausgeschlossen bleiben,
- Messen und Kongresse untersagt werden können.
Zudem wurde eine Impfpflicht für das Personal von Krankenhäusern und Pflegeheimen ab dem 15. März 2022 beschlossen. Betroffene Beschäftigte müssen dann Nachweise über einen vollen Impfschutz oder eine Genesung vorlegen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll auch für Institutionen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden, Tageskliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste oder sozialpädagogische Zentren gelten.
Des Weiteren wurde sich darauf verständigt, dass künftig mehr Menschen impfen dürfen. Neben Ärzt*innen sollen auch Zahn- sowie Tierärzt*innen Impfungen gegen das Corona-Virus vornehmen können. Damit sollen die Auffrischungsimpfungen erheblich beschleunigt werden.
Offen bleiben Fragen zur konkreten Umsetzung der Impfpflicht, zum Beispiel, wie sich Arbeitgeber*innen verhalten müssten, wenn am 16. März 2022 Mitarbeitende in einer entsprechenden Einrichtung ohne Impfnachweise und ohne ärztliche Bescheinigung über eine Kontraindikation zum Dienst erscheinen. Es muss auch noch geklärt werden, ob solche Mitarbeiter*innen ohne Bezug eines Entgelts freigestellt werden können.
Quelle: DEHOGA Bundesverband