Corona-Pandemie

28.10.2021
Hotelführer

Am 31. Oktober 2021 endet die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III

Überbrückungshilfe III
© BMWi

Bitte denken Sie daran, dass die Frist für die Antragstellung der Überbrückungshilfe III  für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 am 31. Oktober 2021 endet. Dies gilt für Erst- und Änderungsanträge.

Für die Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 endet die Antragsfrist für Erstanträge am 31. Dezember 2021.

Mehr Informationen können Sie  hier finden

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