Weitere neue Corona-Landesverordnungen liegen vor

Mittlerweile haben die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein neuen Corona-Regeln veröffentlicht. Es bleibt festzuhalten, dass es mal wieder bei einem föderalen Flickenteppich an Corona-Auflagen für das Gastgewerbe geblieben ist.
Während für Gäste von Beherbergungsbetrieben in Berlin, die weder geimpft noch genesen sind, seit Freitag eine Testpflicht bei der Anreise (3G-Regel) und darüber hinaus auch an jedem dritten Tag des Aufenthalts besteht, gilt in Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland die 3G-Regel nur bei der Anreise. Eine wiederholte Testung für nicht-immunisierte Gäste ist in diesen beiden Bundesländern nicht eingeführt worden.
Hessen geht einen Sonderweg mit einer kaum veränderten Verordnung, dafür gilt dort ein „Präventions- und Eskalationskonzept“, nach dem Landkreise per Allgemeinverfügungen je nach Inzidenzstufe entsprechende Maßnahmen anordnen müssen. Danach gilt die 3G-Regel bei Inzidenzen über 35 für die Innengastronomie und für Beherbergungen bei Anreise und zusätzlich zweimal pro Woche. Bei Inzidenzen über 100 gilt dort die 3G-Regel auch in der Außengastronomie und auf Außenflächen von Clubs und Diskotheken. Clubs dürfen in Hessen wieder in Innenräumen regulär unter Auflagen öffnen, allerdings müssen Gäste, die weder geimpft noch genesen sind, dort einen PCR-Test vorzeigen.
Eine ähnliche Regelung gilt auch in Baden-Württemberg und NRW. In Berlin sind "Tanzlustbarkeiten" weiterhin nur im Freien unter Auflagen erlaubt. In Rheinland-Pfalz gilt ab Montag eine leicht angepasste neue Verordnung, nach der in Landkreisen mit Inzidenzwerten über 35 die 3G-Regel für die Innengastronomie und eine Testpflicht bei der Anreise in Beherbergungsbetrieben und darüber hinaus alle 72 Stunden gilt. Wir rechnen damit, dass die restlichen Bundesländer die angepassten Verordnungen Anfang dieser Woche veröffentlichen werden.
Die weiteren neuen Verordnungen und Aktualisierungen der Übersichten finden Sie auf der DEHOGA-Corona-Website bereitgestellt.
Quelle: DEHOGA Bundesverband