Arbeitsrecht bei Urlaubsrückkehrern

Wenn Mitarbeiter aus dem Auslandsurlaub zurückkommen, können für sie verschiedene Anmelde-, Test-, Nachweis- oder Quarantänepflichten gelten. Daraus ergeben sich für die Unternehmen verschiedene arbeitsrechtliche Fragestellungen.
Was ist beispielsweise mit dem Lohnanspruch, wenn ein Beschäftigter nach dem Urlaub in Quarantäne muss? Welche Ausnahmen gelten für Geimpfte? Welche Unterschiede bestehen bei Rückkehr aus Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten sowie bei Reisewarnungen? Darf ein Mitarbeiter die Auskunft über seinen Urlaubsort verweigern?
Aufgrund der zunehmenden touristischen Reisen hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ihre Ausarbeitung zu arbeitsrechtlichen Fragen im Umgang mit Urlaubsrückkehrern sowie zur Coronavirus-Einreiseverordnung aktualisiert. Diese finden Sie hier verlinkt. Die Regelungen gelten allerdings aktuell nur bis zum 28. Juli 2021.
Quelle: DEHOGA Bundesverband