Beherbergungsverbot gilt in Mecklenburg-Vorpommern auch für Geimpfte und Genesene

Laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 9. Februar 2021 (Az.: 4 B 122/21) dürfen Besitzer von Ferienwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern Gäste auch dann nicht beherbergen, wenn diese gegen Covid-19 geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Das Gericht argumentierte, dass es derzeit keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse dahingehend gebe, dass durch Geimpfte oder Genesene keine Übertragung des Corona-Virus mehr erfolgen könne.
Die Antragssteller stammen nach Gerichtsangaben aus Nordrhein-Westfalen und hatten dem Gericht zufolge Ferienwohnungen im Ostseebad Heringsdorf auf Usedom. Sie wollten den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald dazu verpflichten, ihnen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Die Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verbietet Besitzern von Ferienwohnungen die Beherbergung von Gästen. An dieser Regelung gibt es laut Gericht auch keine ernsten Zweifel.