Corona-Pandemie

17.05.2021
Hotelführer

Aktuelle Fördermöglichkeiten für UV-C Desinfektionsgeräte

Im Rahmen der Überbrückungshilfe III wird unter dem Punkt 16 des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ noch einmal EXPLIZIT darauf hingewiesen, dass die Anschaffung mobiler und stationärer Luftreiniger mit UV-C Licht oder Hepa-Filtern gefördert wird.

Des Weiteren können Sie Gästen, Kunden und Mitarbeitern mehr Sicherheit bieten, sich positiv von Mitbewerbern abheben und Ihr Image als verantwortungsvolles Unternehmen stärken. Hierzu finden Sie weitere Informationen unseres Preferred Partners Hanse Licht Kontor GmbH.

NÄHERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE BEI:

Michael Mahlberg
Geschäftsführer
Tel.: +49 4102 22498-51
Fax: +49 4102 22498-49
E-Mail: m.mahlberg@hanselichtkontor.de
Web: http://www.hanselichtkontor.de

HLK Hanse Licht Kontor GmbH
Kurt-Fischer-Straße 27A
22926 Ahrensburg

Weitere
21.03.2023
Solidargemeinschaft

H-Hotels.com hat anlässlich der ITB ein starkes Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie gegeben: Zum 1. März 2023 trat die Hotelgruppe dem Hotelverband Deutschland (IHA) bei. Die H-Hotels GmbH zählt zu den größten Hotelgesellschaften Deutschlands. Zu dem familiengeführten Unternehmen mit Sitz im hessischen Bad Arolsen gehören die Marken HYPERION, H4 Hotels, H2 Hotels, H+ Hotels, H.omes und H.ostels, die unter der Dachmarke H-Hotels.com vertrieben werden.

21.03.2023
Hotelverband
Zoom-Videokonferenz

Heute um 11.00 Uhr bieten wir wieder eine digitale "IHA-Sprechstunde" mit Vorstand und Geschäftsführung des Hotelverbandes zu aktuellen Verbandsthemen an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

20.03.2023
Corona

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 20. März 2023 geurteilt, dass in Nordrhein-Westfalen Rückforderungen von Corona-Soforthilfen rechtswidrig waren, nicht benötigte Hilfen jedoch noch zurückgefordert werden dürfen. Nach Feststellung des OVG hat sich das Land NRW bei der (Teil-)Rückforderung von Corona-Soforthilfen nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Die Rückforderungsbescheide seien deshalb aufzuheben.