Aktuelle Fördermöglichkeiten für UV-C Desinfektionsgeräte

Im Rahmen der Überbrückungshilfe III wird unter dem Punkt 16 des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ noch einmal EXPLIZIT darauf hingewiesen, dass die Anschaffung mobiler und stationärer Luftreiniger mit UV-C Licht oder Hepa-Filtern gefördert wird.
Des Weiteren können Sie Gästen, Kunden und Mitarbeitern mehr Sicherheit bieten, sich positiv von Mitbewerbern abheben und Ihr Image als verantwortungsvolles Unternehmen stärken. Hierzu finden Sie weitere Informationen unseres Preferred Partners Hanse Licht Kontor GmbH.
NÄHERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE BEI:
Michael Mahlberg
Geschäftsführer
Tel.: +49 4102 22498-51
Fax: +49 4102 22498-49
E-Mail: m.mahlberg@hanselichtkontor.de
Web: http://www.hanselichtkontor.de
HLK Hanse Licht Kontor GmbH
Kurt-Fischer-Straße 27A
22926 Ahrensburg