Corona-Pandemie

17.05.2021
Hotelführer

Legionellen-Gefahr bei der Wiederinbetriebnahme von Hotels

Durch die coronabedingte Schließung von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben entsteht ein Risiko der Ausbreitung von Legionellen in der Trinkwasser-Installation der kaum oder gar nicht genutzten Gebäude.

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) hat daher speziell für die Hotelbranche eine Infocard herausgegeben. Sie informiert kurz und, warum das Legionellen-Thema vor der Wiederinbetriebnahme keinesfalls außer Acht gelassen werden darf und was für die Sicherstellung einer hygienischen Trinkwasserabgabe jetzt notwendig ist.

Als Ergänzung zur Infocard gibt es einen zweisprachigen Aufsteller für die Sanitärräume. Somit erhalten Ihre zukünftigen Gäste ein gutes Gefühl, dass die Trinkwasser-Installation in Ihrem Hause geprüft und damit hygienisch sicher ist.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer. Attraktive Gesamtpakete und Preise finden Sie unter shop.wvgw.de.

Weitere
21.03.2023
Solidargemeinschaft

H-Hotels.com hat anlässlich der ITB ein starkes Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie gegeben: Zum 1. März 2023 trat die Hotelgruppe dem Hotelverband Deutschland (IHA) bei. Die H-Hotels GmbH zählt zu den größten Hotelgesellschaften Deutschlands. Zu dem familiengeführten Unternehmen mit Sitz im hessischen Bad Arolsen gehören die Marken HYPERION, H4 Hotels, H2 Hotels, H+ Hotels, H.omes und H.ostels, die unter der Dachmarke H-Hotels.com vertrieben werden.

21.03.2023
Hotelverband
Zoom-Videokonferenz

Heute um 11.00 Uhr bieten wir wieder eine digitale "IHA-Sprechstunde" mit Vorstand und Geschäftsführung des Hotelverbandes zu aktuellen Verbandsthemen an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

20.03.2023
Corona

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 20. März 2023 geurteilt, dass in Nordrhein-Westfalen Rückforderungen von Corona-Soforthilfen rechtswidrig waren, nicht benötigte Hilfen jedoch noch zurückgefordert werden dürfen. Nach Feststellung des OVG hat sich das Land NRW bei der (Teil-)Rückforderung von Corona-Soforthilfen nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Die Rückforderungsbescheide seien deshalb aufzuheben.