Corona-Pandemie

04.05.2021
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EU-Kommission unterbreitet Vorschlag zur Lockerung der Beschränkungen nicht unbedingt notwendiger Reisen

Muster eines digitalen grünen Covid-19-Impfzertifikats
© Jeremy Bishop on Unsplash

Die Europäische Kommission hat gestern den Mitgliedstaaten einen Vorschlag zur Lockerung der derzeitigen Beschränkungen nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU vorgelegt, mit dem den Fortschritten der Impfkampagnen und den Entwicklungen der epidemiologischen Lage weltweit Rechnung getragen werden soll. Sie schlägt vor, solche Reisen in die EU nicht nur für Personen aus Ländern mit einer guten epidemiologischen Lage zuzulassen, sondern auch für Personen, die die letzte empfohlene Dosis eines von der EU zugelassenen Impfstoffs erhalten haben.

Denkbar sei auch, diese Regelung auf Impfstoffe auszuweiten, für die eine Notfallzulassung der WHO vorliege. Darüber hinaus beabsichtige die Kommission – bei entsprechender Entwicklung der epidemiologischen Lage in der EU – eine Erhöhung des Schwellenwerts in Bezug auf die Covid-19-Neuinfektionen. Anhand dieser Zahl könne dann eine Liste der Länder erstellt werden, die keiner Beschränkung unterliegen. Dadurch würde der Rat in die Lage versetzt, diese Liste zu erweitern.

Die EU-Kommission schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten die Beschränkungen von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die EU für geimpfte Personen aufheben. Dies entspreche den jüngsten wissenschaftlichen Gutachten, denen zufolge Impfungen erheblich zur Unterbrechung der Übertragungskette beitragen.

Die Mitgliedstaaten sollten Personen, die mindestens 14 Tage vor ihrer Ankunft die letzte empfohlene Dosis eines in der EU zugelassenen Impfstoffs erhalten haben, die Einreise in die EU gestatten. Die Mitgliedstaaten könnten diese Regelung auch auf Personen ausweiten, die mit einem der Impfstoffe, für die eine Notfallzulassung der WHO vorliegt, geimpft worden seien. Beschließen die Mitgliedstaaten außerdem, von der Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Tests und/oder einer Quarantänepflicht für geimpfte Personen in ihrem Hoheitsgebiet abzusehen, so sollte dies auch für geimpfte Reisende aus Drittländern gelten.

Diese Verfahren dürften mit der Anwendung des von der Kommission am 17. März vorgeschlagenen digitalen grünen Zertifikats sowie der dazugehörigen Vorschriften erleichtert werden. Insbesondere sollten Reisende damit ihren Impfstatus durch ein von den Behörden der Mitgliedstaaten individuell ausgestelltes digitales grünes Zertifikat oder durch ein anderes Zertifikat nachweisen können, wobei letzteres durch einen Angemessenheitsbeschluss der Kommission als gleichwertig anzuerkennen wäre.

Bis zur Anwendung des digitalen grünen Zertifikats sollten die Mitgliedstaaten ausgestellte Zertifikate aus Drittstaaten auf Grundlage ihrer eigenen Rechtsvorschriften akzeptieren dürfen, sofern sie die Authentizität, Gültigkeit und Integrität des Zertifikats überprüfen sowie feststellen könnten, ob alle relevanten Daten enthalten seien. So könnten nach Vorstellung der EU-Kommission die Mitgliedstaaten beispielsweise ein Portal einrichten, wo Reisende die Anerkennung eines von einem Drittstaat ausgestellten Impfzertifikats als zuverlässigem Impfnachweis und/oder die Ausstellung eines digitalen grünen Zertifikats beantragen können. 

Da es derzeit noch keine für Kinder zugelassenen Impfstoffe gebe, sollten Kinder mit ihren geimpften Eltern reisen können, sofern sie bei Ankunft einen frühestens 72 Stunden zuvor abgenommenen negativen PCR-Test auf eine Covid-19-Infektion vorweisen können. In solchen Fällen könnten die Mitgliedstaaten nach der Ankunft zusätzliche Tests vorschreiben.

Ungeachtet des individuellen Impfstatus von Reisenden sind nicht unbedingt notwendige Reisen derzeit aus sieben Ländern mit guter epidemiologischer Lage gestattet. Die Liste dieser Länder wird vom Rat auf Grundlage der in der vorliegenden Empfehlung aufgeführten epidemiologischen Kriterien beschlossen.

Die Kommission schlägt eine Anpassung der Kriterien für die Erstellung der Liste vor, um damit den zunehmend sichtbaren positiven Auswirkungen der Impfkampagnen Rechnung zu tragen. So soll der Schwellenwert der kumulativen 14-Tage-Melderate für Covid-19-Fälle von 25 auf 100 angehoben werden. Dieser Wert läge nach wie vor deutlich unter dem derzeitigen EU-Durchschnitt von über 420.

Mithilfe des angepassten Schwellenwerts und vorbehaltlich sonstiger Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit – wie Tests und/oder Quarantäne – könnte der Rat eine Erweiterung der Liste um weitere Länder, aus denen, ungeachtet des Impfstatus, nicht unbedingt notwendige Reisen gestattet sind, beschließen. Diese Liste sollte der Rat wie bisher mindestens alle zwei Wochen überprüfen.

Personen, die aus zwingenden Gründen reisen, insbesondere Angehörige der Gesundheitsberufe, Grenzgänger, Saisonarbeiter in der Landwirtschaft, Beschäftigte im Verkehrswesen und Seeleute, Transitreisende, Personen, die aus zwingenden familiären Gründen reisen oder Personen, die einem Studium nachgehen, sollten weiterhin in die EU einreisen dürfen, und zwar unabhängig davon, ob sie geimpft seien oder aus welchem Land sie kommen. Dasselbe gilt für EU-Bürgerinnen und -Bürger und langfristig Aufenthaltsberechtigte sowie ihre Familienangehörigen. Für solche Reisen sollten weiterhin Anforderungen zum Schutz der Gesundheit erfüllt werden müssen, wie beispielsweise von den Mitgliedstaaten beschlossene Maßnahmen in Bezug auf Tests und Quarantäne.

Es ist nun Sache des Rates, diesen Vorschlag zu prüfen. Eine erste Erörterung auf fachlicher Ebene solle auf der Tagung des Rates über die integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen am 4. Mai stattfinden, gefolgt von einer Aussprache der EU-Botschafterinnen und -Botschafter (AstV) am 5. Mai.

Sobald der Vorschlag vom Rat angenommen ist, müssen die Mitgliedstaaten die in der Empfehlung dargelegten Maßnahmen umsetzen. Der Rat sollte die Liste der Drittstaaten, die von der Reisebeschränkung ausgenommen sind, unter Berücksichtigung der aktualisierten Kriterien überprüfen und diese Überprüfung alle zwei Wochen wiederholen. 

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