Synopse der jeweiligen Landesverordnungen zum Beherbergungsverbot

Seit dem 2. November 2020 sind touristische Übernachtungen in Deutschland abermals untersagt. Bei den Bund-Länder-Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen der Länder am 22. März 2021 wurde beschlossen, die Corona-Auflagen zunächst bis zum 18. April 2021 zu verlängern. Übernachtungsangebote können nach wie vor nur für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Die konkreten Vorgaben der Bundesländer zu den Beherbergungsverboten sind den jeweiligen Landesverordnungen zu entnehmen. Unserer Synopse (Stand: 30. März 2021, 10:30 Uhr) mit Links zu den jeweiligen Fundstellen können Sie die wichtigsten Regelungen entnehmen.
Für die Hotellerie haben sich in den aktuellen Fassungen erneut keine wesentlichen Änderungen ergeben.