Neue Verordnung ermöglicht Einsatz von Antigen-Selbsttests

Bereits seit vergangenem Herbst wird über den Einsatz von Antigen-Selbsttests im Zuge der Corona-Pandemie diskutiert. Bislang allerdings war die Abgabe an Laien verboten. Nun jedoch ist am 2. Februar eine entsprechende Verordnung erlassen und verkündet worden, die die Abgabe von Antigen-Selbsttests an Laien ermöglicht. Die Verordnung ist bereits am 3. Februar in Kraft getreten.
Allerdings weist das zuständige Bundesgesundheitsministerium auch darauf hin, dass es bislang noch keine CE-zertifizierten Tests zur Eigenanwendung auf dem Markt gibt. Das Durchlaufen eines entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahrens, in dem die Sicherheit und Leistungsfähigkeit bei der Anwendung durch Laien geprüft wird, ist jedoch Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Selbsttests nach dem Medizinproduktegesetz (MPG). Die CE-Zertifizierung nach den nunmehr von den Test-Herstellern gestellten Anträgen wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.