Corona-Krise

01.02.2022
Hotelführer

Bundesfinanzministerium verlängert erneut verfahrensrechtliche Steuererleichterungen

© ClipDealer

Das Bundesministerium der Finanzen hat BMF-Schreiben vom 31. Januar 2022 in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder pandemiebedingte verfahrensrechtliche Steuererleichterungen verlängert.

  • Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31. März 2022 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zum 31. März 2022 fälligen Steuern stellen. Die Stundungen sind längstens bis zum 30. Juni 2022 zu gewähren. Es können über den 30. Juni 2022 hinaus Anschlussstundungen für die bis zum 31. März 2022 fälligen Steuern im Zusammenhang mit einer angemessenen, längstens bis zum 30. September 2022 dauernden Ratenzahlungsvereinbarung gewährt werden.
  • Weiterhin soll von Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 30. Juni 2022 Abstand genommen werden, wenn dem Finanzamt bis zum 31. März 2022 aufgrund einer Mitteilung des Betroffenen bekannt wird, dass er nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen ist. Dies gilt für Steuern, die bis zum 31. März 2022 fällig werden. Säumniszuschläge sind grundsätzlich zu erlassen.  
  • Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 30. Juni 2022 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 und 2022 stellen.
Weitere
19.09.2023
IT-Sicherheit

Die aktuelle Cyberattacke auf die MGM Resorts International belegt wieder einmal, dass auch Hotels zunehmend zu Opfern von diesbezüglichen Erpressungen werden und für die Kriminellen keineswegs als zu klein oder zu unbedeutend für ihre Angriffe angesehen werden. Genau aus diesem Grund weisen wir erneut auf die Notwendigkeit von Sicherheitsvorkehrungen und die Dringlichkeit einer Cyberdeckung für Betriebsschäden hin. Unser Preferred Partner BüchnerBarella hat gemeinsam mit BOSCH CyberCompare die wichtigsten Eckpunkte in dem unübersichtlichen Kosmos der Cybersicherheit zusammengefasst und stellt Ihnen diese mit der „ROADMAP DER CYBERSICHERHEIT“ als ersten Leitfaden hier zur Verfügung. 

19.09.2023
Urheberrecht

Der Digital Services Act (DAS) der Europäischen Kommission wird in Deutschland durch das Gesetz für digitale Dienste (DDG) in nationales Recht umgesetzt, in diesem Zusammenhang wird das Telemediengesetz (TMG) ab 17. Februar 2024 durch das Gesetz für digitale Dienste (DDG) ersetzt. Im Referentenentwurf des DDG von Anfang August 2023 fehlt aktuell jedoch die entscheidende Klausel aus §8 Absatz 1 Satz 2 TMG, der das Entfallen von Unterlassungsansprüchen zusichert.

19.09.2023
Künstliche Intelligenz

Seit der Veröffentlichung und Nutzbarmachung von KI-Anwendungen wie ChatGPT oder Bard und Jasper und dem zunehmenden Bewusstsein über die Möglichkeiten und Gefahren von disruptiven KI Anwendungen, tritt auch die Frage der Regulierung von Künstlicher Intelligenz immer mehr in den Fokus. Bereits im April 2021 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz, auch bekannt als KI-Verordnung, vorgelegt. Sie ist Bestandteil der europäischen KI-Strategie, mit der die Europäische Union die Zukunft der KI-Technologie in sichere Bahnen lenken will.