Anträge nach "Allgemeiner Bundesregelung Schadensausgleich" sind ab sofort möglich

Die Antragstellung für die erweiterte Überbrückungshilfe III auf Grundlage der "Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich" für Hilfen über 12 Millionen Euro ist ab sofort möglich, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte.
Unter Einbeziehung der neuen Beihilferegelung mit der maximalen Höhe der Überbrückungshilfe von 40 Millionen Euro beträgt die Obergrenze für den gesamten Förderzeitraum der Überbrückungshilfe-Programme nun 52 Millionen Euro.
Auch die allgemeinen FAQs der Überbrückungshilfe wurden zwischenzeitlich um die Informationen zur "Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich Covid-19" ergänzt, sowie in einigen weiteren Punkten angepasst.