Fördermöglichkeiten für UV-C Desinfektionsgeräte nur noch im Juni 2021

Aktuelle Fördermöglichkeiten für UV-C Desinfektionsgeräte nur noch im Juni 2021
Im Rahmen der Überbrückungshilfe III wird unter dem Punkt 16 des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ explizit darauf hingewiesen, dass die Anschaffung mobiler und stationärer Luftreiniger mit UV-C Licht oder Hepa-Filtern, gefördert wird.
Sie können Gästen, Kunden und Mitarbeiter:innen mehr Sicherheit bieten, sich positiv von Mitbewerbern abheben und Ihr Image als verantwortungsvolles Unternehmen stärken.
Ausführliche Informationen können Sie der Präsentation Präsentation "Sicher desinfizieren mit UV-C Licht – Viren, Bakterien und Pilzen den Kampf ansagen" entnehmen.
Ansprechpartner:
Michael Mahlberg
Geschäftsführer
HLK Hanse Licht Kontor GmbH
Kurt-Fischer-Straße 27A
22926 Ahrensburg
Tel.: +49 4102 22498-51
Fax: +49 4102 22498-49
E-Mail: m.mahlberg@hanselichtkontor.de
Web: http://www.hanselichtkontor.de