Update des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Corona-Zuschusshilfen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein Update zu den Corona-Zuschusshilfen veröffentlicht. Die aktualisierten Informationen betreffen das Beantragungsprozedere zur November-/Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe II und III, den Sonderfonds Kulturveranstaltungen und den Härtefallfonds der Länder.
Überbrückungshilfe III:
- Es können jetzt Änderungsanträge gestellt werden - auch vor Erhalt eines Bewilligungsbescheids. Konkrete Infos dazu hier.
- Kontoänderungen werden voraussichtlich ab Mitte Juni möglich sein. Da es hier immer wieder durch Übermittlungsfehler zu Verzögerungen kommt, wurde ein interaktiver „Steuernummer-Umrechner“ eingestellt, der die verschiedenen Steuernummerformate der Bundesländer in ein einheitliches Format überführt.
- Ein FAQ-Update mit Hinweisen zu branchenspezifischen Sonderregelungen für Reisewirtschaft, Kultur- und Veranstaltungsbranche, Pyrotechnikindustrie, zu steuerlichen Besonderheiten bei verbundenen Unternehmen und mit Beispielen für Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen erfolgte am 31. Mai 2021.
- Die Liste mit Beispielen für Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen in Anhang 4 soll antragstellenden Unternehmen und prüfenden Dritten eine klare Orientierung zu geben, welche Maßnahmen förderfähig sind.
Überbrückungshilfe II:
Hier erfolgte eine Verlängerung der Frist für das Stellen von Änderungsanträgen bis zum 30. Juni (statt 31. Mai 2021).
November- und Dezemberhilfe:
Anträge auf November- oder Dezemberhilfe können zurückgezogen werden, bspw. wenn Sie irrtümlich gestellt wurden. Informationen dazu in den FAQ, Ziffer 3.27.
Informationen zum neuen Sonderfonds Kulturveranstaltungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) finden Sie hier und Informationen zu den Härtefallfonds der Länder auf der neuen Website www.haertefallhilfen.de.
Aus gegebenem Anlass sei auch noch einmal darauf hingewiesen, dass auf verschiedenen Wegen Phishing-Mails versandt werden. Anträge auf die Zuschusshilfen können ausschließlich über die Überbrückungshilfe-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt und abgewickelt werden. Weitere Hinweise hier.