Corona-Krise

01.05.2021
Hotelführer

Verlängerung der Frist zur Zahlung einer „Corona-Prämie“ (max. 1.500 Euro)

Mit BMF-Schreiben vom 9. April 2020 teilte das Bundesmnisterium der Finanzen mit, dass Mitarbeiter:innen in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und beitragsfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährt werden können. Voraussetzung war, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.

Nunmehr soll die Frist zur Gewährung dieses steuer- und beitragsfreien Zuschusses per Gesetz bis zum 31. März 2022 verlängert werden. Der maximale steuer- und beitragsfreie Betrag von 1.500 Euro wird jedoch nicht erhöht und gilt weiterhin. Die Gewährung des Zuschusses soll auch in Teilraten möglich sein.

Die Gesetzesberatungen über die Fristverlängerung sind für den 5. Mai 2021 im Bundesrat angesetzt, danach muss noch der Bundestag dem Gesetz zustimmen.

Weitere
21.03.2023
Solidargemeinschaft

H-Hotels.com hat anlässlich der ITB ein starkes Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie gegeben: Zum 1. März 2023 trat die Hotelgruppe dem Hotelverband Deutschland (IHA) bei. Die H-Hotels GmbH zählt zu den größten Hotelgesellschaften Deutschlands. Zu dem familiengeführten Unternehmen mit Sitz im hessischen Bad Arolsen gehören die Marken HYPERION, H4 Hotels, H2 Hotels, H+ Hotels, H.omes und H.ostels, die unter der Dachmarke H-Hotels.com vertrieben werden.

21.03.2023
Hotelverband
Zoom-Videokonferenz

Heute um 11.00 Uhr bieten wir wieder eine digitale "IHA-Sprechstunde" mit Vorstand und Geschäftsführung des Hotelverbandes zu aktuellen Verbandsthemen an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

20.03.2023
Corona

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 20. März 2023 geurteilt, dass in Nordrhein-Westfalen Rückforderungen von Corona-Soforthilfen rechtswidrig waren, nicht benötigte Hilfen jedoch noch zurückgefordert werden dürfen. Nach Feststellung des OVG hat sich das Land NRW bei der (Teil-)Rückforderung von Corona-Soforthilfen nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Die Rückforderungsbescheide seien deshalb aufzuheben.