Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns bis mindestens 31. Januar 2021

Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich am gestrigen Abend darauf verständigt, die geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu verlängern und zu verschärfen.
Die aus Sicht der Hotellerie wichtigsten Beschlüsse sind:
- Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten, von allen Ländern gemeinsam beschlossenen Lockdown-Maßnahmen werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert.
- Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe erfolgt über die Länder ab spätestens 10. Januar 2021. Aussagen über die "Novemberhilfe plus" (Beträge zwischen 1 Mio. und 4 Mio. Euro) oder die "Novemberhilfe extra" (Beträge über 4 Mio. Euro) sind nicht getroffen worden. Uns liegen hierzu auch weder seitens des Bundeswirtschaftsministeriums noch des Bundesfinanzministeriums belastbare, aktuelle Aussagen vor.
- Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar.
- Mit der Überbrückungshilfe III des Bundes soll je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet werden. Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen. Auch hier sind wichtige beihilferechtliche Fragen ebenso wenig gelöst wie die Problematik der "verbundenen Unternehmen".
Die vollständige Beschlussfassung finden Sie hier.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.