Corona-Krise

11.12.2020

Änderung der ersten Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“

Die Bundesregierung hat mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ das Ziel, Ausbildungsbetriebe dabei zu unterstützen, ihr Ausbildungsplatzangebot trotz Corona-Krise weiter aufrecht zu erhalten und Auszubildenden die Fortführung und den Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen.

Am 10. Dezember 2020 wurde nun die Förderbekanntmachung des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) und des Bundesbildungsministeriums (BMBF) gegenüber der ersten Förderrichtlinie vom 31. Juli 2020 aktualisiert.

Das Bundesprogramm beinhaltet grundsätzlich diese Maßnahmen (siehe FAQ des BMBF):

 

1. Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen)

Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung trotz Pandemiebelastung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).

 

2. Ausbildungsprämie plus (Ausbildungsangebot erhöhen)

Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung trotz Pandemiebelastung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).

 

3. Vermeidung von Kurzarbeit

KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.

 

4. Auftrags- und Verbundausbildung

Wenn KMU die Ausbildung pandemiebedingt temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister befristet die Ausbildung übernehmen und dafür eine Prämie von 4.000 Euro je Auszubildender bzw. Auszubildendem erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.

 

5. Übernahmeprämie

Betriebe, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen Unternehmen jeder Größe bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, können je Auszubildender bzw. Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro erhalten - unabhängig von ihrer Betriebsgröße.

 

Die o.g. Ausbildungsprämien, Förderung von Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit und Übernahmeprämie können bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit seit August 2020 beantragt werden. Die Förderung - auch rückwirkend zu den Konditionen vom 10. Dezember 2020 (Erste Änderung der Ersten Förderrichtlinie) - kann ebenfalls bei den Agenturen für Arbeit beantragt werden.

 

Unten stehend finden Sie die Erste Änderung zur Ersten Förderrichtlinie des BMAS und BMBF vom 10.12.2020 zum Download.

Die Abschaffung der KMU-Beschränkung gilt nur für die Insolvenzübernahmeprämie – diese bezieht sich jedoch auf die Ausbildungsprämie!
 

Erste Änderung der ersten Förderrichtlinie; Ausbildungsplätze sichern


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