Bundeskabinett segnet Gesetzentwurf zur Verlängerung der Kurzarbeitsregelungen ab

Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche den Gesetzentwurf zur Verlängerung der Kurzarbeiterregelungen auf den weiteren Gesetzesweg gebracht. Der Entwurf sieht vor, dass das erhöhte Kurzarbeitergeld (Kug) bis zum 30. Juni 2022 fortgeführt und die maximale Bezugsdauer von 24 Monate auf 28 Monate heraufgesetzt wird.
Auch die Bezuschussung der Ausbildungsvergütungen sowie der Gehälter der Ausbilder bei deren Ausnahme von der Kurzarbeit im Rahmen des Bundesprogrammes „Ausbildungsplätze sichern“ rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 sollen wieder ermöglicht werden.
Höchst problematisch ist aber weiterhin das geplante Auslaufen der Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen zum 31. März 2022. 50 Prozent der Beiträge werden künftig nur noch bei Weiterbildung der Mitarbeiter erstattet. Die Fortführung der 100-prozentigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ist unabdingbar.
Der Bundestag muss den Plänen in dieser Woche noch zustimmen.