Corona-Krise

28.04.2021
Hotelführer

Blogpost "Offenbarungseid" von Markus Luthe zum Insolvenzrecht

Die deutsche Hotellerie, die deutsche Wirtschaft schliddert in Richtung eines ganz entscheidenden Datums: Just mit dem „Tag der Arbeit“ am 1. Mai werden viele Unternehmen in Deutschland entscheiden müssen, ob sie noch einen Ausweg aus der Corona-Krise sehen oder ihren Kampf ums Überleben und die Arbeitsplätze verloren geben müssen. Denn nach dem 30. April wird die nur vorübergehend ausgesetzte Insolvenzantragspflicht automatisch wieder scharf gestellt.

Seit März 2020 war sie aufgrund der Corona-Pandemie dreimal aufgehoben worden, zuletzt Ende Januar. Dabei galt die Aufhebung der Insolvenzantragspflicht ohnehin nur für Unternehmen, die noch staatliche Wirtschaftshilfen aus den aufgelegten Hilfsprogrammen erwarten können, aber aus den unterschiedlichsten Gründen noch nicht erhalten haben. Und die ausstehende Auszahlung der Wirtschaftshilfe musste zudem auch so üppig sein, dass sie die Insolvenzreife verhindern würde.

Der Kreis der Betroffenen dürfte in der Hotellerie noch erheblich sein, denn große Unternehmen konnten überhaupt erst Ende Februar Anträge auf Novemberhilfe oder Dezemberhilfe stellen und die Hilfszahlungen sind bei sehr vielen, vermutlich den meisten dieser Unternehmen bis heute noch nicht auf dem Konto eingetroffen. Ähnliche Dramen spielen sich bei der Überbrückungshilfe III ab.

Nun droht diesen Unternehmen der Sudden Death in der unbestimmten Nachspielzeit der dritten Pandemie-Welle. Während sich die SPD-Bundestagsfraktion klar dafür ausspricht, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den 30. April nochmals für zwei Monate zu verlängern, legt sich die Unionsfraktion dermaßen quer, dass das Bundesjustizministerium heute mitteilt, derzeit keine dahingehende Initiative anzustreben.

Diese fundamentalistische Verweigerungshaltung und das Gefasel von „Zombiefirmen“ muss sich fatal auf die Hoteliers und ihre Teams auswirken, die vor und nach der Corona-Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten/haben, die anerkanntermaßen nichts zum Pandemiegeschehen beitragen und über die gegenwärtig dennoch zum Wohl der Allgemeinheit von den Regierungen in Bund und Land ein faktisches Berufsverbot verhängt wurde!

Noch ist es auch trotz der Eilbedürftigkeit nicht zu spät. Die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht kann auch noch in der ersten Sitzungswoche des Bundestags im Mai beschlossen werden und die Antragspflicht rückwirkend wieder ausgesetzt werden. Es wäre auch nicht das erste Mal, dass so noch pragmatisch gehandelt würde.

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist eine ethische Verpflichtung der politisch Verantwortlichen und zudem ein Gebot der volkswirtschaftlichen Vernunft. Alles andere wäre ein Offenbarungseid der Wirtschaftspolitik!

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