Leitfaden zu den Änderungen im Gewerbemietrecht ("Störung der Geschäftsgrundlage")

Leitfaden zu den Änderungen im Gewerbemietrecht ("Störung der Geschäftsgrundlage")
Die Mitte Dezember erreichte gesetzliche Klarstellung in Art. 240 § 7 EGBGB, dass die Covid-19-Pandemie vermutlich eine Störung der Geschäftsgrundlage des Gewerbemietvertrages (§ 313 BGB) begründet, ist am 30. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und somit in Kraft getreten.
Begleitend wurde im Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung mit § 44 ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot eingeführt. Damit sind nun etwaige Verfahren über die Anpassung der Miete oder Pacht für Gewerberäume wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie vorrangig und beschleunigt zu behandeln.
Damit Sie aus dieser gesetzlichen Klarstellung bestmöglichen Nutzen ziehen können, stellen wir Ihnen einen praxisnahen Leitfaden "Corona und Gewerbemietrecht" mit konkreten Handlungsempfehlungen für die Miet- und Pachtvertragsparteien und einer Checkliste zur Verfügung.