Corona-Krise

06.04.2021

GEMA-Erstattungsanträge für 2020 nur noch bis 14. April 2021 möglich

Die GEMA weist darauf hin, dass Gutschriften/Erstattungen für behördlich veranlasste Schließungszeiträume im Jahr 2020 nur noch bis einschließlich Mittwoch, 14. April 2021, beantragt werden können. Danach entfällt die Möglichkeit, Gutschriften für das zurückliegende Jahr 2020 zu erhalten! 

Der Antrag muss über die GEMA-Internetseite (www.gema.de/portal) gestellt werden. Unter „Meine Corona-Schließungszeiten“ müssen die entsprechenden Tage angegeben werden.

Auch im Jahr 2021 wird die GEMA bei den Lockdown-Maßnahmen vorerst weiter Unterstützung gewähren. Sie erstellt für behördlich angeordnete Schließzeiten (Zeitraum ab 1. Januar 2021) auf Antrag Gutschriften auf Dauernutzungen von Musik (Monats-, Quartals- und Jahresverträge).

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