Corona-Krise

23.01.2022
Hotelführer

MinisterpräsidentInnenkonferenz beschließen Fortgeltung der bisherigen Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung

© Bundesregierung / Denzel

Bund und Länder haben sich bei der gestrigen MinisterpräsidentInnenkonferenz darauf verständigt, die bereits geltenden Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung wie Kontaktreduzierungen oder Zugangsregelungen weiterhin anzuwenden.

Konkrete Entscheidungen zur Verbesserung der Wirtschaftshilfe und Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld wurden nicht getroffen. Bund und Länder sind sich lediglich einig, "dass zeitnah über eine Fortführung und Ausgestaltung der Hilfen und Sonderregelungen entschieden werden muss. Hierzu wird die Bundesregierung bis zum nächsten Treffen unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie einen Vorschlag vorlegen."

Die Kommunikation zum Impfen soll mit einer neu aufgelegten Impf-Kampagne verstärkt werden, unter dem Motto „Impfen hilft“.

Am 16. Februar werden Bund und Länder erneut zusammenkommen, um über die dann aktuelle Corona-Situation zu beraten.

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H-Hotels.com hat anlässlich der ITB ein starkes Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie gegeben: Zum 1. März 2023 trat die Hotelgruppe dem Hotelverband Deutschland (IHA) bei. Die H-Hotels GmbH zählt zu den größten Hotelgesellschaften Deutschlands. Zu dem familiengeführten Unternehmen mit Sitz im hessischen Bad Arolsen gehören die Marken HYPERION, H4 Hotels, H2 Hotels, H+ Hotels, H.omes und H.ostels, die unter der Dachmarke H-Hotels.com vertrieben werden.

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Heute um 11.00 Uhr bieten wir wieder eine digitale "IHA-Sprechstunde" mit Vorstand und Geschäftsführung des Hotelverbandes zu aktuellen Verbandsthemen an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

20.03.2023
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Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 20. März 2023 geurteilt, dass in Nordrhein-Westfalen Rückforderungen von Corona-Soforthilfen rechtswidrig waren, nicht benötigte Hilfen jedoch noch zurückgefordert werden dürfen. Nach Feststellung des OVG hat sich das Land NRW bei der (Teil-)Rückforderung von Corona-Soforthilfen nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Die Rückforderungsbescheide seien deshalb aufzuheben.