BMWi veröffentlicht aktualisierte FAQs zu "November- und Dezemberhilfen"

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 17. Dezember 2020 seine FAQ zur „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“ aktualisiert. Es werden insbesondere Antworten auf Fragen zur Antragsberechtigung (auch von verbundenen Unternehmen) und zur direkten und indirekten Betroffenheit eines Unternehmens gegeben. Zudem wird neben dem Umfang der Hilfen auch deren Geltungszeitraum thematisiert. Zur Vorgehensweise bei der Antragstellung finden sich mehr als zwanzig Antworten auf entsprechende Fragen.
Die Updates beziehen sich im Großen und Ganzen auf die Ausweitung der gewährten Hilfen auch für den Monat Dezember. Die Dezemberhilfe umfasst dabei die von Bund und Ländern am 25. November 2020 und 2. Dezember 2020 beschlossene Verlängerung der angeordneten Betriebsschließungen beziehungsweise Betriebsbeschränkungen bis zum 31. Dezember 2020.
Wie das BMWi ferner mitteilt, werden im Rahmen des Auszahlungsverfahrens der "Novemberhilfe" die Abschlagszahlungen für nach dem 11. Dezember 2020 eingereichte Anträge auf bis zu 50.000 Euro erhöht. Sofern Anträge bereits vor dem 11. Dezember 2020 vorlagen, wurden die Abschlagszahlungen auf 10.000 Euro begrenzt und in der Regel bereits ausgezahlt. In diesen Fällen erfolgt voraussichtlich in dieser Woche eine weitere Auszahlung bis zu dem Höchstbetrag für Abschlagszahlungen von 50.000 Euro. Eine erneute Beantragung der erhöhten Abschlagszahlung ist nicht erforderlich.
Die Abschlagszahlungen werden von der Bundeskasse ausgezahlt. Die weiteren Auszahlungen der darüber hinausgehenden Zuschussbeträge bzw. die Bewilligungen, sofern die Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens nicht vorliegen, starten voraussichtlich "Anfang Januar" durch die jeweiligen Bewilligungsstellen der Länder.