Antragstellung für Überbrückungshilfe III ist gestartet

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III seit heute Nachmittag freigeschaltet und online.
Von der Corona-Pandemie und dem Lockdown stark betroffene Unternehmen können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro beantragen. Dies Überbrückungshilfe III ist als Zuschuss ausgelegt und somit nicht zurückzuzahlen.
Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder soll ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro sollen ab dem 15. Februar 2021 starten.
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.