Lockdown wird bis mindestens 7. März 2021 verlängert

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben bei ihrer heutigen Beratung beschlossen, den Lockdown bis mindestens zum 7. März 2021 zu verlängern und erst am 3. März im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung erneut darüber zu beraten. Überraschend wurde zudem beschlossen, dass für Lockerungen nicht mehr ein Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, sondern nun einer von höchstens 35 Neuinfektionen ausschlaggebend ist. Das ist ein herber Rückschlag für das erhoffte Wiederhochfahren des Tourismus.
Einzige Ausnahme: Friseurbetriebe können den Betrieb ab 1. März 2021 aufgrund "der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene" wieder aufnehmen, "da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind."
Vor dem Hintergrund der Unsicherheit bezüglich der Verbreitung von Virusmutanten könne der nächste Öffnungsschritt erst bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen. Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen.
Konkrete Aussagen zum Re-Start des Gastgewerbes oder gar "Stufenpläne" enthält der Beschluss nicht. Eine Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien soll "eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe vorbereiten".
Zu Wirtschaftshilfen für die betroffenen Branchen findet sich neu lediglich der HInweis, dass seit heute die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III möglich sei und in den nächsten Tagen die Auszahlung mit Abschlagszahlungen (bis 100.000 Euro je Monat, maximal 400.000 Euro im automatisierten Verfahren für vier Monate) beginnen werden.