Corona-Krise

04.02.2021
Hotelführer

Noch keine klare Tendenz in den Gerichtsverfahren zur Betriebsschließungsversicherung

Hochgeklappte Stühle
Foto: Wilhelm Rechtsanwälte

An deutschen Gerichten sind mittlerweile mehrere hundert Verfahren rund um Ansprüche aus der Betriebsschließungsversicherung (BSV) aus dem 1. Lockdown anhängig. Die bisherigen Urteile lassen noch kein klares Bild erkennen. Letztlich wird der Bundesgerichtshof (BGH) über die Problematik entscheiden. Erste Klagen gegen die als „Bayerische Lösung“ bekannt gewordene Minimal-Abfindung laufen ebenfalls an.

Aktuell überrascht der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) mit einem vermeintlich klaren Zwischenstand zur Auseinandersetzung um die Betriebsschließungsversicherung: 57 Entscheidungen der bisher mit dem Thema befassten Landgerichte seien zugunsten der Versicherer entschieden worden, nur sechs zugunsten der Versicherungsnehmer. Mit dieser Meldung sollen offenbar Versicherungsnehmer davon abgehalten werden, ebenfalls Klage gegen ihren Betriebsschließungsversicherer einzureichen.

Tatsächlich ist die Lage weniger eindeutig als vom GDV dargestellt und die genannten Zahlen sind mit Vorsicht zu genießen. Viele Streitigkeiten enden mit einem Vergleich zwischen den Parteien, bevor es zu einem Urteil kommt. Versicherer versuchen mit großzügigen Vergleichsangeboten in oft letzter Sekunde vor der Gerichtsentscheidung, negative Presseberichterstattung über verlorene Verfahren zu verhindern.

Fazit: Langer Atem erforderlich
Aktuell werden sich versicherte Hoteliers und andere Unternehmer weiter gedulden müssen: Eine schnelle rechtliche Klärung der Auseinandersetzung um die Betriebsschließungsversicherung ist noch nicht zu erwarten. Ob Betriebsschließungen aufgrund von Corona vom Versicherungsschutz der BSV umfasst waren – wofür weiterhin gute Argumente sprechen –, ob auch Teilschließungen versichert sind und ob die 15-Prozent-Vergleiche wirksam bleiben, ist und bleibt auf Jahre weiter Gegenstand der Diskussion vor vielen Gerichten in Deutschland.

Die ausführliche Einschätzung von unserem Fachanwalt für Versicherungsrecht, Dr. Mark Wilhelm, können Sie hier nachlesen.

Für den Fall, dass Ihre Versicherung Ihre Versicherungsleistung verweigert, senden Sie für eine kostenfreie Prüfung Ihres Versicherungsschutzes in der Corona-Krise Ihre Versicherungspolice zur Betriebsschließung und eine kurze Beschreibung Ihres Falls an:

Dr. Mark Wilhelm, LL.M.
Rechtsanwalt und Partner
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Master of Insurance Law

WILHELM Rechtsanwälte
Düsseldorf
Mail: neinkostetnichts@wilhelm-rae.de

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