Neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung seit 27. Januar 2021 in Kraft

Die neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung ist am 27. Januar 2021 in Kraft getreten. Arbeitgeber werden verpflichtet, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten, soweit dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
Die zunächst bis zum 15. März 2021 geltende Verordnung (Corona-ArbSchV) enthält für die Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist, zudem Maßnahmen, die gleichwertigen Schutz sicherstellen sollen.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat FAQs erstellt, die insbesondere Fragen zur Umsetzung der neuen Arbeitsschutzanforderungen in den Mitgliedsbetrieben behandeln.