Corona-Krise
Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe III
Wie bereits angekündigt hat die Bundesregierung die Bedingungen für die Überbrückungshilfe III nachgebessert. Hierzu hat das Bundesministerium der Finanzen gestern eine Information mit den wesentlichen Eckdaten veröffentlicht.
Von besonderer Relevanz für die Hotellerie ist die Erhöhung der monatlichen Maximalbeträge von 500.000 Euro auf bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe pro Monat.
Damit die Unternehmen von Januar bis Juni 2021 diese höheren Auszahlungen erhalten können, ist es unerlässlich, dass die Europäische Kommission der von der Bundesregierung beantragten Heraufsetzung der beihilferechtlichen Obergrenze von derzeit 3 Mio. Euro auf zum Beispiel 15 Mio. Euro zustimmt.
Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III sollen von derzeit 50.000 Euro auf bis zu 100.000 Euro erhöht. Die Anträge auf Überbrückungshilfe III können voraussichtlich im Februar gestellt werden. Der Beginn der regulären Auszahlungen ist jedoch erst voraussichtlich ab März 2021 möglich.