Corona-Krise
Pachtminderung aufgrund Pandemie-bedingter Störung der Geschäftsgrundlage
Am 30. Dezember 2020 ist die gesetzliche Klarstellung in Art. 240 § 7 EGBGB, dass die Covid-19-Pandemie vermutlich eine Störung der Geschäftsgrundlage des Gewerbemietvertrages (§ 313 BGB) begründet, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und somit in Kraft getreten.
Begleitend wurde im Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung mit § 44 ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot eingeführt. Damit sind nun etwaige Verfahren über die Anpassung der Miete oder Pacht für Gewerberäume wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie vorrangig und beschleunigt zu behandeln.
Damit Sie aus dieser gesetzlichen Klarstellung bestmöglichen Nutzen ziehen können, haben wir Ihnen einen praxisnahen Leitfaden "Corona und Gewerbemietrecht" mit konkreten Handlungsempfehlungen für die Miet- und Pachtvertragsparteien und einer Checkliste zur Verfügung gestellt.
Wir bitten Sie sehr herzlich, uns - gerne vertraulich - an office@hotellerie.de, z.Hd. Herrn Markus Luthe, zeitnah ein Feedback zu geben, ob Sie auf dieser Grundlage erfolgreich Verhandlungen mit Ihrem Vermieter/Verpächter aufnehmen und zu einem Abschluss bringen konnten!