Fristverlängerung für die Anträge auf Überbrückungshilfe II und November- / Dezemberhilfen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat auf seiner Homepage mitgeteilt, die Fristen für die Antragstellung für die Überbrückungshilfe II sowie für die November- und Dezemberhilfen zu verlängern:
- Bei der Überbrückungshilfe II wird die Frist für die Antragstellung bis 31. März 2021 verlängert.
- Bei der November- und Dezemberhilfe wird die Frist für die Antragstellung bis 30. April 2021 verlängert.