Synopse der jeweiligen Landesverordnungen zum Beherbergungsverbot

Seit dem 2. November 2020 sind touristische Übernachtungen in Deutschland abermals untersagt. Bei den Bund-Länder-Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen der Länder am 5. Januar 2021 wurde beschlossen, die Corona-Auflagen zunächst bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. Übernachtungsangebote können derzeit nur für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Die konkreten Vorgaben der Bundesländer zu den Beherbergungsverboten sind den jeweiligen Landesverordnungen zu entnehmen. Unserer Synopse (Stand: 11. Januar 2021, 16:30 Uhr) mit Links zu den jeweiligen Fundstellen können Sie die wichtigsten Regelungen entnehmen.
Für die Hotellerie haben sich in den aktuellen Fassungen keine wesentlichen Änderungen ergeben.