Corona-Krise

12.01.2021
Hotelführer

Synopse der jeweiligen Landesverordnungen zum Beherbergungsverbot

Closed

Seit dem 2. November 2020 sind touristische Übernachtungen in Deutschland abermals untersagt. Bei den Bund-Länder-Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen der Länder am 5. Januar 2021 wurde beschlossen, die Corona-Auflagen zunächst bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. Übernachtungsangebote können derzeit nur für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

Die konkreten Vorgaben der Bundesländer zu den Beherbergungsverboten sind den jeweiligen Landesverordnungen zu entnehmen. Unserer Synopse (Stand: 11. Januar 2021, 16:30 Uhr) mit Links zu den jeweiligen Fundstellen können Sie die wichtigsten Regelungen entnehmen.

Für die Hotellerie haben sich in den aktuellen Fassungen keine wesentlichen Änderungen ergeben.

Weitere
21.03.2023
Solidargemeinschaft

H-Hotels.com hat anlässlich der ITB ein starkes Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie gegeben: Zum 1. März 2023 trat die Hotelgruppe dem Hotelverband Deutschland (IHA) bei. Die H-Hotels GmbH zählt zu den größten Hotelgesellschaften Deutschlands. Zu dem familiengeführten Unternehmen mit Sitz im hessischen Bad Arolsen gehören die Marken HYPERION, H4 Hotels, H2 Hotels, H+ Hotels, H.omes und H.ostels, die unter der Dachmarke H-Hotels.com vertrieben werden.

21.03.2023
Hotelverband
Zoom-Videokonferenz

Heute um 11.00 Uhr bieten wir wieder eine digitale "IHA-Sprechstunde" mit Vorstand und Geschäftsführung des Hotelverbandes zu aktuellen Verbandsthemen an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

20.03.2023
Corona

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 20. März 2023 geurteilt, dass in Nordrhein-Westfalen Rückforderungen von Corona-Soforthilfen rechtswidrig waren, nicht benötigte Hilfen jedoch noch zurückgefordert werden dürfen. Nach Feststellung des OVG hat sich das Land NRW bei der (Teil-)Rückforderung von Corona-Soforthilfen nicht an die bindenden Vorgaben aus den Bewilligungsbescheiden gehalten, wonach die Mittel ausschließlich dazu dienten, eine finanzielle Notlage abzumildern, insbesondere Finanzierungsengpässe zu überbrücken. Die Rückforderungsbescheide seien deshalb aufzuheben.