Corona-Krise

23.12.2020
Hotelführer

Rückzahlung von KfW-Krediten bei Überschreiten der Beihilfegrenzen

Betriebe, die durch die Inanspruchnahme der Hilfsprogramme „Überbrückungshilfe I“, „Novemberhilfe“, „Dezemberhilfe“ oder durch KfW-Kredite die Beihilfegrenze von 800.000 Euro überschreiten, können solche KfW-Kredite zurückzubezahlen, so dass die die als Zuschüsse gewährten Unterstützungen, wie die „Novemberhilfe“ oder „Dezemberhilfe“, nicht gekürzt werden.

Da der KfW-Schnellkredit und die Kredite des KfW-Sonderprogramms beihilferechtlich  in Höhe ihres vollen Darlehensbetrags gewertet werden, können Zuschüsse gekürzt werden. Das liegt daran, dass sowohl die angesprochenen KfW-Kredite, wie auch die „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“ als Beihilfe nach der „Bundesregelung Kleinbeihilfe“ gewährt werden und die Summe auf maximal 800.000 Euro je Betrieb begrenzt ist.

KfW-Kredite können nun zurückbezahlt werden können, damit der Beihilfewert für nicht zurückzahlbare Zuschüsse wie die „Novemberhilfe“ oder „Dezemberhilfe“wieder frei wird.

Nachfolgend finden sich dazu relevante, mit der KfW abgestimmte Fragen und Antworten:

1. Kann ein KfW-Schnellkredit mit weiteren Förderkrediten kombiniert werden?

Antwort: Der KfW-Schnellkredit 2020 ist befristet bis zum 30.06.2021. Bis zu diesem Zeitpunkt darf der Antragsteller zusätzlich zum KfW-Schnellkredit 2020 keinen weiteren KfW-Kredit beantragen. Ein Wechsel vom KfW-Sonderprogramm 2020 (Programmnummern 037/047/075/076/855) zum KfW-Schnellkredit 2020 (078) ist ausgeschlossen.

Zulässig ist eine  Kombination des KfW-Schnellkredits mit Kreditprogrammen der Bundesländer. Dabei ist die beihilferechtliche Obergrenze von 800.000 Euro zu beachten.

2. Kann ein zweiter KfW-Schnellkredit beantragt werden?

Antwort: Es dürfen nur höchstens zwei Anträge und diese dann bei derselben Hausbank gestellt werden. Dabei ist die beihilferechtliche Obergrenze von 800.000 Euro zu beachten.

3. Kann ein zweiter KfW-Kredit des KfW Sonderprogramms beantragt werden?

Antwort: Es gibt keine Beschränkungen der Anzahl der Antragstellungen im Rahmen der jeweiligen Programmrichtlinien. Der Verzicht auf die Risikoprüfung  durch die KfW ist jedoch auf Kredite von 3 Mio. Euro pro Unternehmen begrenzt.        

4.  Kann ein ausgezahlter KfW-Schnellkredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeben werden? Und wird dadurch der Beihilfewert wieder frei?

Antwort: Ja, ein KfW-Schnellkredit kann jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung ganz oder in Teilen zurückbezahlt werden. Dabei wird der entsprechende Beihilfewert wieder frei.

5. Kann ein ausgezahlter KfW-Kredit des KfW-Sonderprogramms (z.B. Unternehmerkredit mit Laufzeit länger als 6 Jahre) ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeben werden? Und wird dadurch der Beihilfewert wieder frei?

Antwort: Ja, ein KfW-Unternehmerkredit  (mit Laufzeit länger 6 Jahre) kann jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung ganz oder in Teilen zurückbezahlt werden. Dabei wird der entsprechende Beihilfewert wieder frei.

6. Wenn der KfW-Schnellkredit zurückgegeben wurde, kann dann ein  weiterer KfW-Kredit des KfW-Sonderprogramms beantragt werden?

Antwort: Dies geht nur, wenn der KfW-Schnellkredit vollständig und am Stück zurückbezahlt wurde.

7. Kann bei einem KfW-Unternehmerkredit mit Laufzeit länger als 6 Jahre, nach Bewilligung die Laufzeit auf unter 6 Jahre verkürzt werden?

Antwort: Eine Laufzeitverkürzung ist hier nicht möglich.

Achtung: Die oben genannten FAQ können eine Begutachtung des Einzelfalles nicht ersetzen und bei abweichenden Sachverhalten eine andere Beurteilung erfahren.

Weitere
19.09.2023
IT-Sicherheit

Die aktuelle Cyberattacke auf die MGM Resorts International belegt wieder einmal, dass auch Hotels zunehmend zu Opfern von diesbezüglichen Erpressungen werden und für die Kriminellen keineswegs als zu klein oder zu unbedeutend für ihre Angriffe angesehen werden. Genau aus diesem Grund weisen wir erneut auf die Notwendigkeit von Sicherheitsvorkehrungen und die Dringlichkeit einer Cyberdeckung für Betriebsschäden hin. Unser Preferred Partner BüchnerBarella hat gemeinsam mit BOSCH CyberCompare die wichtigsten Eckpunkte in dem unübersichtlichen Kosmos der Cybersicherheit zusammengefasst und stellt Ihnen diese mit der „ROADMAP DER CYBERSICHERHEIT“ als ersten Leitfaden hier zur Verfügung. 

19.09.2023
Urheberrecht

Der Digital Services Act (DAS) der Europäischen Kommission wird in Deutschland durch das Gesetz für digitale Dienste (DDG) in nationales Recht umgesetzt, in diesem Zusammenhang wird das Telemediengesetz (TMG) ab 17. Februar 2024 durch das Gesetz für digitale Dienste (DDG) ersetzt. Im Referentenentwurf des DDG von Anfang August 2023 fehlt aktuell jedoch die entscheidende Klausel aus §8 Absatz 1 Satz 2 TMG, der das Entfallen von Unterlassungsansprüchen zusichert.

19.09.2023
Künstliche Intelligenz

Seit der Veröffentlichung und Nutzbarmachung von KI-Anwendungen wie ChatGPT oder Bard und Jasper und dem zunehmenden Bewusstsein über die Möglichkeiten und Gefahren von disruptiven KI Anwendungen, tritt auch die Frage der Regulierung von Künstlicher Intelligenz immer mehr in den Fokus. Bereits im April 2021 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz, auch bekannt als KI-Verordnung, vorgelegt. Sie ist Bestandteil der europäischen KI-Strategie, mit der die Europäische Union die Zukunft der KI-Technologie in sichere Bahnen lenken will.