Verordnungschaos bezüglich Hotelübernachtungen an den Weihnachtsfeiertagen

Das touristische Beherbergungsverbot in Hotels, das in ganz Deutschland seit November 2020 gilt, wurde bis zum 10. Januar 2021 verlängert. Mehrere Bundesländer hatten angekündigt, für enge Familienangehörige über die Weihnachtsfeiertage und zum Teil sogar Silvester eine Ausnahme zu machen. Aufgrund des harten Lockdowns sind nunmehr einige Länderchefinnen und -chefs wieder zurückgerudert. Die Lage wird für Reisende und Hoteliers immer unübersichtlicher.
Aktuell lassen Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, und Sachsen - alle Nennungen ohne Gewähr! - Hotelübernachtungen bei Familienbesuchen über Weihnachten zu. Hamburg hat als einziges Bundesland sogar eine entsprechende Regelung in seine Corona-Verordnung aufgenommen.
Infolge des harten Lockdowns haben auch alle Bundesländer erneut aktualisierte Verordnungen erlassen. Wir haben folglich unsere Synopse zum Hotellerie-Lockdown aktualisiert. Sie finden darin die derzeit geltenden Fassungen nebst Verlinkungen. Der Schwerpunkt liegt weiterhin auf den entsprechenden Regelungen zur Beherbergungsuntersagung, den teilweise geltenden Ausnahmen an den Weihnachtsfeiertagen und den gastronomischen Bereichen in Beherbergungsbetrieben.
Des Weiteren haben wir in einer Tabelle zusammengefasst, welche Bundesländer zu welchem Zeitpunkt eine Beherbergung enger Familienangehöriger in Hotels über die Weihnachtsfeiertage zulassen.