Empfehlungen zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2

Der beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelte Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) ist zuständig, Empfehlungen für Arbeitgeber und Behörden zur Umsetzung des Mutterschutzgesetzes in der Praxis auszusprechen.
Der AfMu hat nun angesichst der anhaltenden Corona-Epidemie Empfehlungen zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2 erstellt.
Das Papier aktualisiert und ersetzt die bisherige Ausarbeitung des Bundesfamilienministeriums „Hinweise zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2“.
Quelle: DEHOGA Bundesverband