BVerwG weist Beschwerde von Reitverein ab: Gemeinden dürfen Pfer­de­steuer erheben

03.09.2015
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© Karl-Josef Hildenbrand / dpa
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Legal Tribune Online

Für das private Halten oder entgeltliche Nutzen von Pferden dürfen Gemeinden Steuern erheben, stellten die Richter in Leipzig klar. Unerheblich ist demnach auch, welche Zwecke die Gemeinde mit der Pferdesteuer verfolgt.

BVerwG weist Beschwerde von Reitverein ab: Gemeinden dürfen Pfer­de­steuer erheben

Quelle: LTO

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