Bundeskartellamt nimmt Preisgestaltung von Hotelportalen unter die Lupe

12.09.2013
Hotelführer
1Hotels müssen für die Listung bei Hotelbuchungsportalen 10-0 Prozent Provision zahlen. Foto: Stock.XCHNG
1Hotels müssen für die Listung bei Hotelbuchungsportalen 10-0 Prozent Provision zahlen. Foto: Stock.XCHNG

von Sören Brinkmann, Deutschlandfunk

Bei Hotelbuchungsportalen haben sich ein paar große Anbieter etabliert, die mit Bestpreis-Angeboten werben: Das Hotel hat und darf keinen günstigeren Preis anbieten als besagten Bestpreis des Portals. Und das, obwohl die Hotels Privatpersonen auch bessere Angebote machen könnten...

Bundeskartellamt nimmt Preisgestaltung von Hotelportalen unter die LupeDeutschlandfunk, "Verbraucher und Umwelt", Sendung vom 11. September 2013, 11:35 Uhr
Quelle: Deutschlandfunk

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