Bundesgerichtshof: Uber Black in Deutschland nicht zulässig
13.12.2018
von Axel Kannenberg, heise online
Ein Limousinenservice darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine taxiähnlichen Fahrten anbieten. Der I. Zivilsenat entschied am Donnerstag in Karlsruhe, dass der inzwischen in dieser Form nicht mehr angebotene Service "Black“ des US-Fahrdienstleisters Uber unzulässig ist. Er verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz.
Bundesgerichtshof: Uber Black in Deutschland nicht zulässig