Bundesfinanzhof billigt "Bettensteuer"

22.10.2015

NDR

Die Kultur- und Tourismustaxe in Hamburg ist verfassungsgemäß und damit zulässig. Das hat der Bundesfinanzhof in München entschieden. Er wies die Klage eines Hamburger Hoteliers zurück. Das Urteil wurde am Mittwoch veröffentlicht.

Bundesfinanzhof billigt "Bettensteuer"


BFH-Pressemitteilung "Verfassungsmäßigkeit der bremischen Tourismusabgabe und der hamburgischen Kultur- und Tourismustaxe"
Quelle: NDR

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