BGH: Untervermietung an Touristen nur nach spezieller Erlaubnis
09.01.2014
Focus online
Der BGH hat sich mit der Untervermietung an Touristen befasst. Das Gericht stellte klar: Die Vermietung an Touristen sei etwas anderes, als die Wohnung dauerhaften Untermietern zu überlassen, hieß es in dem Urteil. Eine normale Erlaubnis zur Untervermietung reiche dafür nicht aus. ...