BGH: Untervermietung an Touristen nur nach spezieller Erlaubnis

09.01.2014
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Focus online

Der BGH hat sich mit der Untervermietung an Touristen befasst. Das Gericht stellte klar: Die Vermietung an Touristen sei etwas anderes, als die Wohnung dauerhaften Untermietern zu überlassen, hieß es in dem Urteil. Eine normale Erlaubnis zur Untervermietung reiche dafür nicht aus. ...

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