Bettensteuer vor Kölner Verwaltungsgericht: Hoteliers müssen nicht für Gäste haften und Steuer nachzahlen
30.06.2017
von Ingo Schmitz, Kölnische Rundschau
Diese Abgabe hat unter Hoteliers für so manche schlaflose Nacht und viele zerwühlte Kissen gesorgt: die sogenannte Bettensteuer. Seit 2014 wird sie von der Stadt Köln erhoben. Fünf Prozent auf seine Hotelrechnung muss bezahlen, wer nicht als Geschäftsreisender unterwegs ist. Und wenn er wegen seines Broterwerbs reist, muss er das mit Formularen und Unterschriften belegen. Sollte es an den Nachweisen im Nachhinein Zweifel geben, holt sich die Stadt das Geld vom Hotelier. Und das ist der Stein des Anstoßes. Dagegen haben zwei Kölner Hoteliers vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt – und Recht bekommen.
fskdBettensteuer vor Gericht
Hoteliers müssen nicht für Gäste haften und Steuer nachzahlen – Quelle: www.rundschau-online.de/27884332 ©2017
Bettensteuer vor Kölner Verwaltungsgericht: Hoteliers müssen nicht für Gäste haften und Steuer nachzahlen
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