Bettensteuer vor Kölner Verwaltungsgericht: Hoteliers müssen nicht für Gäste haften und Steuer nachzahlen

30.06.2017

von Ingo Schmitz, Kölnische Rundschau

Diese Abgabe hat unter Hoteliers für so manche schlaflose Nacht und viele zerwühlte Kissen gesorgt: die sogenannte Bettensteuer. Seit 2014 wird sie von der Stadt Köln erhoben. Fünf Prozent auf seine Hotelrechnung muss bezahlen, wer nicht als Geschäftsreisender unterwegs ist. Und wenn er wegen seines Broterwerbs reist, muss er das mit Formularen und Unterschriften belegen. Sollte es an den Nachweisen im Nachhinein Zweifel geben, holt sich die Stadt das Geld vom Hotelier. Und das ist der Stein des Anstoßes. Dagegen haben zwei Kölner Hoteliers vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt – und Recht bekommen.

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Bettensteuer vor Kölner Verwaltungsgericht: Hoteliers müssen nicht für Gäste haften und Steuer nachzahlen

Quelle: Rundschau

 

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