Bettensteuer in Berlin: Check-in mit Steuernummer

21.01.2014
Gabriele Schulze
Gabriele Schulze

tw tagungswirtschaft

Beitrag von Gabriele Schulze, Herausgeberin tw tagungswirtschaft:


Jetzt hat es auch die Hauptstadt getroffen.  Erst Mitte Dezember 2013 wurde entschieden, dass die Berliner Hotellerie zum Steuereintreiber des Berliner Senats wird. Im Rahmen einer Veranstaltung der HSMA und des DEHOGA hörten die erstaunt zuhörenden Hotel- und Agenturmitarbeiter einige sehr überraschende Antworten. Gedanken wie, „ist denn schon der 1. April? oder sind wir in Schildbürgerhausen?“ drängten sich auf. ...

Wäre es nicht so ärgerlich, so bürokratisch und so unprofessionell, müsste man über die folgenden „Rahmenbedingungen“ fast schmunzeln:

  • Die Übernachtungssteuer muss auch auf Übernachtungen eingetrieben werden, bei der der Hotelier den gezahlten Übernachtungspreis gar nicht kennt, z.B. bei Veranstalterbuchungen. Er soll den Preis schätzen.
     
  • Übernachtungssteuer muss auch auf Stornierungskosten bezahlt werden. Der Hotelier muss entscheiden, ob der nicht angereiste Gast geschäftlich oder privat übernachtet hätte....

Bettensteuer in Berlin: Check-in mit Steuernummer

Quelle: tw Tagungswirtschaft

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